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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Dez 2017 - 12:50

Die umfassendste Sozialkürzung, die sozialpolitische Weichenstellung rund um die Hartz-Gesetze „wirken“:   7,9 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung. Vermutlich wird sich diese Zahl trotz guter Konjunktur (für die Kapitalseite) im Jahr 2017 noch gesteigert haben. Wenn man dazu noch die Menschen rechnen würde, die Einkommen auf dem Niveau von SGB II/SGB XII beziehen, aber keine Leistungen beantragen, wären wir bei weit mehr als 10 Mio. Menschen. Wohngeld beziehende Menschen sind leider nicht in der Statistik von Statistikbundesamt, dessen Übersicht ist hier zu finden:   https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_429_228.html
Quelle:            http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2280/
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