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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen Pflichtverletzung

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Nov 2017 - 10:13

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 26.10.2017 - L 11 AS 693/17 B ER


Leitsatz ( Juris )

1. Vorliegend kein überwiegendes Interesse des Antragstellers an einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid.
2. Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen können die Teilnahme an einer Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit unzumutbar machen. (Rn. 19) (redaktioneller Leitsatz)
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196395&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
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