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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen Pflichtverletzung
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 26.10.2017 - L 11 AS 693/17 B ER
Leitsatz ( Juris )
1. Vorliegend kein überwiegendes Interesse des Antragstellers an einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid.
2. Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen können die Teilnahme an einer Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit unzumutbar machen. (Rn. 19) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196395&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Vorliegend kein überwiegendes Interesse des Antragstellers an einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid.
2. Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen können die Teilnahme an einer Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit unzumutbar machen. (Rn. 19) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196395&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
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