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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Streitig ist die Art der Kontaktaufnahme zum Kläger durch das Jobcenter.

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Jobcenter -  Streitig ist die Art der Kontaktaufnahme zum Kläger durch das Jobcenter. Empty Streitig ist die Art der Kontaktaufnahme zum Kläger durch das Jobcenter.

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Nov 2017 - 9:48

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 17.10.2017 - L 11 AS 589/17



Leitsatz ( Juris )



Behörde muss sich nur im Rahmen des § 13 SGBX an einen Bevollmächtigten des Leistungsempfängers wenden. Ton- und Bildaufnahmen von Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Jobcenters und Leistungsempfängern dürfen nur mit Erlaubnis ersterer erfolgen.
Hinweis Gericht:

Eine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung des Beklagten zur uneingeschränkten Duldung bzw. Genehmigung von Video- und Tonaufnahmen von Gesprächen seiner Mitarbeiter mit dem Kläger findet sich ebenfalls nicht. Einer solchen Duldung steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mitarbeiter (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entgegen (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senates bezüglich eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens des Klägers vom 15.03.2017 - L 11 AS 89/17 B ER -), wobei darauf hinzuweisen ist, dass es dem Kläger freisteht, einen Bevollmächtigten zu entsprechenden Gesprächen beizuziehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196204&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2268/
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