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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Sep 2017 - 14:45

Sozialgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 24.05.2016 - S 19 AS 3313/15
Leitsatz ( Redakteur )

Quelle:https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195213&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
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