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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 14:38

Die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018" (RBSFV 2018) hat am 06.09.2017 das Kabinett passiert, wodurch die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 01.01.2018 angepasst werden.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1gop/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170905120&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
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