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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Aug 2017 - 9:07

BVerfG vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
Das BVerfG hat entschieden, dass die Sozialgerichte in Eilverfahren zu den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen müssen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen und die Eilbedürftigkeit nicht nur pauschal darauf beziehen dürfen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist.
 
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 72/2017 v. 22.08.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1jvt/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170805001&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Zum Volltext: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/BVerfG_zu_Anordnungsgrund_1_BvR_1910_12.pdf



http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/

 
 
Artikelhinweis: Bundesverfassungsgericht zu Unterkunftskosten in Eilverfahren
Räumungsklage keine Voraussetzung für Anordnungsgrund, ein Beitrag von Herbert Masslau
weiter: http://www.herbertmasslau.de/bverfg-zu-kdu.html
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