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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Bewilligung eines Gründungszuschusses ( Hier verneinend ) SGB III

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Zur Bewilligung eines Gründungszuschusses ( Hier verneinend )  SGB III Empty Zur Bewilligung eines Gründungszuschusses ( Hier verneinend ) SGB III

Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 14:27

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 15.08.2017 - L 13 AL 1423/16


Die tatbestandlichen Voraussetzungen seien bereits nicht gegeben, da die Ausdehnung einer bereits ausgeübten selbständigen Tätigkeit keine (neue) Existenzgründung darstelle.

Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Voraussetzung für die Bewilligung eines Gründungszuschusses

Leitsatz ( Juris )


Die Tatbestandsvoraussetzung des Nachweises der Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Bewilligung eines Gründungszuschusses nach § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (SGB III) ist dann nicht mehr erfüllt, wenn das Gründungsvorhaben für einen Dienstleistungsbetrieb erst ein Jahr nach der ursprünglich geplanten Gründung und in einem anderen Ort als im ursprünglichen Businessplan ausgewiesen, aufgenommen wird.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194778&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 1. Februar 2012 – L 16 AL 104/11
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
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