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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Aug 2017 - 9:28

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.07.2017 - L 32 AS 1879/14


Leitsatz ( Redakteur )

Das Honorar für die Tätigkeit im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft – Hör-Werkstatt an einer Schule für ca 10 Kinder – ist nach § 3 Nr 26 EStG steuerprivilegiert und demnach mit dem höheren Freibetrag des § 11b Abs 2 Satz 3 SGB II auch grundsicherungsrechtlich privilegiert.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194580&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2234/
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