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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wirkung eines Antrages auf ALG II bei Zuständigskeitswechsel

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   Wirkung eines Antrages auf ALG II bei Zuständigskeitswechsel  Empty Wirkung eines Antrages auf ALG II bei Zuständigskeitswechsel

Beitrag von Willi Schartema Di 8 Aug 2017 - 16:30

LSG München, Beschluss v. 19.07.2017 – L 11 AS 460/17 NZB

Ein Antrag auf Alg II wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück und hat bei einem in diesem Monat eingetretenen, vorangegangenen Zuständigkeitswechsel auch die Wirkung eines an den vorher zuständigen Leistungsträger gestellten Antrages.
 
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-118439?hl=true 
 
Hinweis. S. a. dazu: Sozialrecht - Antrages auf Arbeitslosengeld II bei Zuständigskeitswechsel, ein Beitrag von RA Mathias Klose: https://www.ra-klose.com/html/aktuelles_sozialrecht.html
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
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