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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Bildung eines jährlichen Durchschnittseinkommens bei einem in der Landwirtschaft in den Erntemonaten tätigen Erntehelfers, unter Einbezug der bei der Ernte erzielten Überstunden, ist unzulässig. Hierbei liegt es in der Natur der Sache, dass in den

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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Aug 2017 - 9:18

Wintermonaten keine zusätzlichen Arbeiten und somit auch keine weitere Vergütung anfällt.
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 24.07.2017 - S 4 AS 333/17 ER
Leitsatz RA Michael Loewy

2. Die Kosten des Erwerbs eines Traktorführerscheins bei einem in der Fachrichtung Pflanzenproduktion tätigen Auszubildenen können bei einem Einbehalt des Arbeitsgebers von der Ausbildungsvergütung nicht als "fiktives" Einkommen angerechnet werden. Entweder sind diese Kosten als Werbungskosten vom Einkommen abzusetzen oder aufgrund des fehlenden Zuflusses nicht anrechenbar.
 
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2223/
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