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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

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Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht Empty Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jul 2017 - 7:53

Anmerkung zu: OVG Berlin-Brandenburg 3. Senat, Urteil vom 15.02.2017 - OVG 3 B 9.16
Autor: Tammo Lange, RiSG
Leitsätze
1. Einem ausreisepflichtigen Ausländer ist die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung gegenüber der Botschaft des Herkunftsstaates i.S.v. § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) zumutbar (BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14 ff. = NVwZ 2010, 918).
2. Entgegen der Auffassung des BSG (BSG, Urt. v. 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R - NVwZ-RR 2014, 649) ist damit keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seinem unantastbaren Kernbereich verbunden.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/a5c/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000006517&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
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