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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 19 Jul 2017 - 13:16

SG Stralsund 7. Kammer, Urteil vom 07.06.2017, S 7 AS 526/14

Leitsatz ( Juris )

Ein minderjähriger und nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I handlungsunfähiger Leistungsempfänger ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 SGG gleichwohl prozessfähig, wenn er eine Klage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid des Grundsicherungsträgers erhebt, wodurch er lediglich einen rechtlichen Vorteil im Sinne von § 107 BGB erlangt.

 
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=7B63E60AC84F1F2E6B3ED4751B4CC3A8.jp14?showdoccase=1&doc.id=JURE170032108&st=ent
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
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