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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Dublin-Verfahren und "Durchentscheiden" bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten

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Beitrag von Willi Schartema Di 11 Jul 2017 - 8:43

Anmerkung zu: BVerwG 1. Senat, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 C 9/16 (http://dejure.org/2017,14395)
Autor: Prof. Dr. Uwe Berlit, Vors. RiBVerwG
 
Dublin-Verfahren und "Durchentscheiden" bei fehlendem Ausspruch zu Abschiebungsverboten
Leitsätze
1. Die nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu treffende Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG vorliegen, bezieht sich in Fällen unzulässiger Asylanträge nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AsylG nicht auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers, sondern auf den Zielstaat der Überstellung bzw. Abschiebung.
2. Eine Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG ist nicht allein deswegen rechtswidrig, weil in dem Bescheid die gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG vorgesehene Feststellung zu nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG fehlt.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/12oe/page/homerl.psml?nid=jpr-NLBV000007917&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2217/
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