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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem
Jobcenter oblegen, den Umzug der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
Sozialgericht Braunschweig vom 07.03.2017 - S 9 AL 146/13
Leitsatz RA Michael Loewy
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
Sozialgericht Braunschweig vom 07.03.2017 - S 9 AL 146/13
Leitsatz RA Michael Loewy
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
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