Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem

Nach unten

Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem  Empty Es liegt keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers über seinen gewöhnlichen Aufenthalt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vor, sofern dieser seinen Umzug dem Jobcenter mitgeteilt hat. Es hat insoweit dem

Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Mai 2017 - 9:59

Jobcenter oblegen, den Umzug der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
Sozialgericht Braunschweig vom 07.03.2017 - S 9 AL 146/13

Leitsatz RA Michael Loewy


Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts von Sperrzeiten von mindestens 21 Wochen entfaltet - auch wenn er bestandskräftig ist - keine Tatbestandswirkung im Rahmen des
»  Die vom Jobcenter durch Verwaltungsakt getroffenen Regelungen über eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a. F. - § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n. F.) sind, sofern in dieser Verfügung eine Geltungsdauer von wesentlich mehr als sechs
» Bundesagentur für Arbeit: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter -Frau Hannemann ist keine "Whistleblowerin", die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht - sie kann daher auch keine "Hartz IV-Rebellin" sein
» Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit-Recklinghausen – Keine Fälligkeit , keine Vollstreckung! Ein Beitrag von RA Kay Füßlein.
» Die Eilbedürftigkeit einer Sozialrechtssache resultiert daraus, wenn ein über 25jähriger erwerbsfähiger Antragsteller von seinen Eltern aufgenommen und verköstigt wird, über keinerlei eigenes Einkommen verfügt, um seinen notwendigen Lebensunterhalt decken

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten