Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens

Nach unten

Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens Empty Hilfebedürftigkeit - Erwerbseinkommen in wechselnder Höhe - endgültige Leistungsfestsetzung - keine Berechnung anhand eines Durchschnittseinkommens

Beitrag von Willi Schartema Do 25 Mai 2017 - 7:05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2017 - L 34 AS 2850/15


Leitsatz ( Redakteur )

Abweichung zu LSG Thüringen, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 4 AS 1310/15 - § 2 Abs. 3 Satz 1 ALG II-V beinhaltet eine Ermächtigung für den Leistungsträger, nach pflichtgemäßem Ermessen eine endgültige Leistungsfestsetzung nach § 328 SGB III iVm § 40 SGB II abweichend vom Zuflussprinzip auf der Basis eines tatsächlichen Durchschnittseinkommens vorzunehmen
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192335&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auch die Berechnung nach Heikos 2.0 ist nicht geeignet, die konkret-individuell angemessenen Heizkosten zu ermitteln. Es besteht deshalb kein Grund, von der in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Prüfung anhand eines Grenzwerts abzuweichen.
» Zur Frage, ob für die Berechnung der Höhe der Erstattungsforderung auf den Auszahlbetrag oder auf den in die Berechnung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II eingestellten Bedarf für Unterkunft und Heizung abzustellen ist -
» Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) bestimmt sich anhand eines sog. schlüssigen Konzepts. Dem Leistungsträger steht kein Wahlrecht zu, ob er ein schlüssiges Konzept erstellt oder anhand der Tabellenwerte nach § 12 WoGG entscheidet.
»  Zur Rechtsfrage, ob § 11 SGB II in Verbindung mit § 2 Abs. 3 ALG II-V den Grundsicherungsträger ermächtigt, in den Fällen, in denen Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in monatlich schwankender Höhe erzielt wird, eine endgültige Entscheidung nach
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten