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Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur - Anforderungen an die Schriftform - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gerichtliche Mitteilungspflicht -
Zeitpunkt der richterlichen Erstbearbeitung - Erkennbarkeit und Beurteilung des Fehlens der qualifizierten elektronischen Signatur
BSG, Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R
Leitsatz ( Juris )
Wird eine Datei, die eine Berufungsschrift enthält, ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übermittelt, entspricht ihr Ausdruck durch das Gericht, unabhängig davon, ob diese Datei eine Unterschrift enthält oder auf welche Weise diese Unterschrift generiert wurde, nicht den Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsschrift.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016-10&nr=14501&pos=14&anz=20
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
BSG, Urteil vom 12.10.2016, B 4 AS 1/16 R
Leitsatz ( Juris )
Wird eine Datei, die eine Berufungsschrift enthält, ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übermittelt, entspricht ihr Ausdruck durch das Gericht, unabhängig davon, ob diese Datei eine Unterschrift enthält oder auf welche Weise diese Unterschrift generiert wurde, nicht den Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsschrift.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016-10&nr=14501&pos=14&anz=20
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
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