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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

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Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter Empty Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Mai 2017 - 20:48

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, urteil v. 04.05.2017 - Az.             14 A 2023/16.A

Das OVG Münster hat entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.
Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden, so das OVG Münster.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das BVerwG entscheidet.
 
Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 04.05.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1fam/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504031&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
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