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Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 12.04.2017 - L 11 AS 245/17 NZB
Leitsatz ( Redakteur )
1. Streitig ist, ob die für das Sterbevierteljahr gezahlte Witwenrente in vollem Umfang als Einkommen auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß dem SGB II anzurechnen ist. Trotz anders lautender fachlicher Weisungen der Bundesagentur (11.84) hat der Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung bzw. wegen Abweichung des Sozialgerichts Nürnberg (SG) von der obergerichtlichen Rechtsprechung (hier Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2012 - L 4 SO 340/12 B) erhoben.
2. Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192414&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Streitig ist, ob die für das Sterbevierteljahr gezahlte Witwenrente in vollem Umfang als Einkommen auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß dem SGB II anzurechnen ist. Trotz anders lautender fachlicher Weisungen der Bundesagentur (11.84) hat der Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung bzw. wegen Abweichung des Sozialgerichts Nürnberg (SG) von der obergerichtlichen Rechtsprechung (hier Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2012 - L 4 SO 340/12 B) erhoben.
2. Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192414&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
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