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Bundesfreiwilligendienst - Sozialversicherungspflicht - Beitragszahlung - Aufforderung zur Rentenantragstellung rechtswidrig
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.03.2017 - L 32 AS 2146/16 B PKH - rechtskräftig
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem sich die Antragstellerin gegen den Bescheid und die damit erfolgte Aufforderung zur Rentenantragstellung wendet - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Bundesfreiwilligendienst bejahend
Ausschluss einer Pflicht des Grundsicherungsberechtigten zur Beantragung einer Rente.
Leitsatz ( Redakteur )
Die Erfüllung der Unbilligkeitstatbestände nach § 4 UnbilligkeitsVO schließt eine ermessengerechte Aufforderung zur Rentenantragstellung aus. Auf die Höhe des Einkommens kommt es nach dieser Regelung nicht an, sofern die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und sie den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Eine Beschäftigung von 21 Wochenstunden wie im Falle der Antragstellerin nimmt den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch. Ein Bundesfreiwilligendienst gegen ein Taschengeld von 200 EUR monatlich ist sozialversicherungspflichtig.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem sich die Antragstellerin gegen den Bescheid und die damit erfolgte Aufforderung zur Rentenantragstellung wendet - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Bundesfreiwilligendienst bejahend
Ausschluss einer Pflicht des Grundsicherungsberechtigten zur Beantragung einer Rente.
Leitsatz ( Redakteur )
Die Erfüllung der Unbilligkeitstatbestände nach § 4 UnbilligkeitsVO schließt eine ermessengerechte Aufforderung zur Rentenantragstellung aus. Auf die Höhe des Einkommens kommt es nach dieser Regelung nicht an, sofern die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und sie den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Eine Beschäftigung von 21 Wochenstunden wie im Falle der Antragstellerin nimmt den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch. Ein Bundesfreiwilligendienst gegen ein Taschengeld von 200 EUR monatlich ist sozialversicherungspflichtig.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
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