Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt

Nach unten

 Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt Empty Monatsweise Anrechnung von schwankendem Arbeitsentgelt

Beitrag von Willi Schartema Mi 24 Mai 2017 - 6:48

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.04.2017 - L 32 AS 1945/15


Leitsatz Juris )

Nach Verteilung eines Einmal-Zuflusses (hier: Steuererstattung) auf den Sechsmonatszeitraum keine fiktive Einkommensanrechnung, wenn Einkommen kein bereites Mittel im späteren Leistungsmonat ist, hier durch Tilgung des Konto-Solls.
Quelle: http://tinyurl.com/mywawty
 
Rechtstipp: vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.03.2015 - L 3 AS 360/14 - Die Anrechnung von fiktivem Einkommen ist jnicht zulässig, denn das Guthaben aus der Steuererstattung stand dem Antragsteller zu keinem Zeitpunkt im Verteilungszeitraum als bereites Mittel zur Verfügung. Eine als Einkommen zu berücksichtigende Steuererstattung ist dann - kein bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes, wenn das Finanzamt die Auszahlung auf Wunsch des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf ein ihm nicht zugängliches Konto eines Dritten vorgenommen hat.

Hinweis: seit 01.08.2016 § 24 Abs. 4 SGB II : "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, [...] Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben".
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG - Bedarfe für Unterkunft und Heizung monatsweise ausgehend vom tatsächlichen Anfall der Aufwendungen zu ermitteln -
»  Zur Frage, ob der Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR zweimal zu berücksichtigen ist, wenn der Leistungsberechtigte in einem Monat sowohl das Arbeitsentgelt für ein im Monat zuvor beendetes Arbeitsverhältnis als auch das Arbeitsentgelt für ein in diesem
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
» Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt; Bemessungszeitraum; fiktives Arbeitsentgelt; Qualifikationsgruppe; Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur; Fachschulabschluss; berufliche Qualifikation; Weiterbildung; Industriefachwirt; Nahtlosigkeitsfall SGB III
» Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des Änderungszeitpunkts auf den Monatsersten, für den Hilfebedürftigen günstige Änderung, monatsweise Betrachtung, Bedarfszeitraum, Bewilligungsperiode, Härtefall

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten