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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 24 Mai 2017 - 6:38

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Urteil vom 03.05.2017 - L 13 AS 5/14

Leitsatz ( Juris )

Die fehlende hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts, die nicht spätestens durch den Widerspruchsbescheid hergestellt worden ist, kann im Klageverfahren nicht geheilt werden (Anschluss an BSG vom 13.7.2006 - B 7a AL 24/05 R - und LSG Niedersachsen Bremen vom 10.8.2011 - L 15 AS 1036/09).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=67580B5A6E8EC083FF8E7E8623D484D8.jp25?doc.id=JURE170028766&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
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