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Ende der Fortgeltung der Wohnsitzauflage zu einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG 2004 § 51 Abs 6)
OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 04.04.2017, 8 PA 46/17
Leitsatz ( Juris )
Die zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilte und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG fortgeltende wohnsitzbeschränkende Auflage (Wohnsitzauflage) wird regelmäßig dadurch konkludent aufgehoben, dass eine nachfolgend verlängerte oder neu erteilte Aufenthaltserlaubnis erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen wird.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005625&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Die zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilte und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG fortgeltende wohnsitzbeschränkende Auflage (Wohnsitzauflage) wird regelmäßig dadurch konkludent aufgehoben, dass eine nachfolgend verlängerte oder neu erteilte Aufenthaltserlaubnis erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen wird.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005625&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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Willi S
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