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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ende der Fortgeltung der Wohnsitzauflage zu einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG 2004 § 51 Abs 6)

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Beitrag von Willi Schartema Mi 24 Mai 2017 - 7:05

OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 04.04.2017, 8 PA 46/17

Leitsatz ( Juris )
Die zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilte und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG fortgeltende wohnsitzbeschränkende Auflage (Wohnsitzauflage) wird regelmäßig dadurch konkludent aufgehoben, dass eine nachfolgend verlängerte oder neu erteilte Aufenthaltserlaubnis erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen wird.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE170005625&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2196/
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