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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?

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Beitrag von Willi Schartema Sa 7 Jul 2012 - 1:07

Mit dieser Frage setzte sich das Sozialgericht Berlin am 12.06.2012 auseinander. Die 172. Kammer stützte ihre Auffassung auf die Entscheidungen des LSG Baden Würtemberg vom 10.06.2012 und führte hierzu folgendes aus:

"Dass die Kammer nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfe überzeugt ist, gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass durch die am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuregelungen der §§ 19 ff. SGB II, insbesondere angesichts des Wegfalls der Warmwasserpauschale im neuen Recht zur Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie angesichts der gewährten Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Kläger zu 2) nach § 28 SGB II sowie angesichts der Vorschrift des § 21 Abs. 6 SGB II, die zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen gewährt, den Klägern weitergehenden Ansprüche auf Leistungen zustehen."

Auch die Anrechnung von Elterngeld auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sei nicht zu beanstanden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/hartz-iv-regelsatze-doch-nicht.html

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