Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.

Nach unten

Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  Empty Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.

Beitrag von Willi Schartema Di 2 Mai 2017 - 12:47

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 10. März 2017 (Az.: S 41 AS 130/17 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

2. Es handelt sich bei den §§ 31 bis 32 SGB II nicht um Strafvorschriften, nach denen aufgrund eines bestimmten schuldhaften Verhaltens bestimmte Strafen „verhängt“ werden, sondern um die gesetzlichen Folgen von Obliegenheitsverletzungen, weil von den Jobcentern die Durchsetzung einer Meldeaufforderung nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs vollstreckt werden darf.

3. Wenn der SGB II-Träger bereits beim Erlass eines auf § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II gestützten Minderungsbescheids davon auszugehen hatte, das das Ziel, das mit einem solchen Bescheid erreicht werden soll – nämlich die Bewirkung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – nicht (mehr) bewirkbar ist, dann ist von einer Rechtswidrigkeit dieser Verfügung auszugehen.

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2183/
Anhänge
Meldeaufforderungen Das Ziel von Meldeaufforderungen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl an Meldeversäumnissen den Anspruch von meldepflichtigen Personen auf Alg II zu mindern oder gar zu beseitigen.  Attachment
S_41_AS_130_17_ER_Beschluss_vom_10-03-17_Anonym.pdf Du hast hier nicht die Berechtigung, Dateien runterzuladen.(53 KB) Anzahl der Downloads 6
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Das Ziel von Meldeaufforderung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II) besteht nicht darin, über eine hohe Anzahl von Meldeversäumnissen den Anspruch der meldepflichtigen Personen auf Arbeitslosengeld II zu mindern oder gar zu beseitigen.
» Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsanspruch besteht,
» Sozialhilfeleistungen für Zeiten der Untersuchungshaft - Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 27a Satz 1 SGB XII in Höhe von 15% der Regelbedarfsstufe 1 - keinen Anspruch auf einen Barbetrag
» Pressemitteilung SG Leipzig v. 30.03.2015 - Vergütung für Aufnahme eines Pflegekindes kann "Hartz IV"- Anspruch mindern
»  Für einen Ein-Personen-Haushalt ist lediglich eine Wohnfläche von maximal 45 qm angemessen im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 / Abs. 2 Satz 1 SGB XII.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten