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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme einer Heizkostennachzahlung von rund 1000 Euro für ein selbst bewohntes Haus ( hier bejahend ).

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Zur Übernahme einer Heizkostennachzahlung von rund 1000 Euro für ein selbst bewohntes Haus ( hier bejahend ).  Empty Zur Übernahme einer Heizkostennachzahlung von rund 1000 Euro für ein selbst bewohntes Haus ( hier bejahend ).

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Apr 2017 - 13:24

SG Neubrandenburg, Urteil v. 21.02.2017 - S 12 AS 973/12


Leitsatz ( Redakteur )

Objektiv unangemessene Heizkosten iS einer erweiterten Produkttheorie sind auch dann zu übernehmen,wenn die Unterkunftskosten entsprechend niedriger sind, so dass bei einer Gesamtbetrachtung (Unterkunfts- und Heizkosten) insgesamt von angemessenen Kosten ausgegangen werden kann.

Hinweis Rechtsanwalt Alexander Schmidt, Neubrandenburg

Handelt es sich um eine sehr günstige Wohnung, können auch unangemessene Heizkosten" als Nachzahlung zu übernehmen sein, denn der Verweis auf den Bundesheizspiegel entbindet das Jobcenter nicht von der Ermittlung der angemessenen Heizkosten im Einzelfall, sofern die möglichen Ursachen erhöhter Heizkosten nachvollziehbar geschildert wurden. Im übrigen ist eine Gesamtbetrachtung der Unterkunftskosten vorzunehmen.

Rechtstipp: (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 12.6.2013, B 14 AS 60/12 R, (Rn. 33)); SG Schleswig, Beschluss vom 11.12.2015 - S 16 AS 208/15 ER
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2182/
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