Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten

Nach unten

heizkosten - Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten  Empty Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten

Beitrag von Willi Schartema Sa 7 Jul 2012 - 1:11

Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 27.04.2012, - L 7 AS 241/12 B ER -

Weil
aktuell nur Heizkostenspiegel vergangener Jahre vorliegen, können nur
abgelaufene Abrechungsjahre der Angemessenheitsprüfung unterzogen werden
und darauf aufbauend eine Aufforderung zur Kostensenkung für aktuelle
Abrechnungszeiträume erteilt werden.


Wenn
nach Übernahme erheblicher Heizkosten das Heizmaterial aktuell zur
Neige geht (hier im Februar Heizöl für ein Einfamilienhaus), kann die
Behörde analog § 22 Abs. 8 SGB II ein Darlehen anbieten. Gegebenfalls,
insbesondere wenn Anhaltspunkte für einen höheren Leistungsanspruch
bestehen (z.B. Witterung, Heizstoffpreise) ist auch eine vorläufige
Leistung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
oder ein Vorschuss nach § 42 SGB I denkbar.

Ein
Verwaltungsakt zur Aufrechung eines Darlehens mit der laufenden
Leistung nach § 42a Abs. 2 SGB II fällt nicht unter § 39 Nr. 1 SGB II.
Widerpruch und Klage gegen diesen Verwaltungsakt haben aufschiebende
Wirkung.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE120010115&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/aus-dem-hochstwert-des.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt
» Werden leistungserhebliche Unterlagen und Auskünfte angefordert, die der Leistungsträger sich nicht selbst beschaffen kann, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Klägers. Legt dieser das Verlangte nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor,
» Anspruch einer bulgarischen Mutter auf ALG II, denn sie ASt könnte als Familienangehörige ihrer Tochter nach § 2 Abs 2 Nr 6 FreizügG/EU selbst ein Aufenthaltsrecht haben, das sich nicht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
» Die angemessene Wohnungsgröße orientiert sich auch bei Bewohnern einer Familie nicht nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, sondern an der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
» Ein höherer Regelleistungsbedarf ergibt sich für die Hilfebedürftige nach dem SGB 2 auch nicht aus der Verfassung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten