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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 11 Apr 2017 - 9:25

BSG, Urteil v. 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R

Kann ein nach Wegfall seiner Hilfebedürftigkeit nicht mehr Leistungsberechtigter über Anträge nach § 44 SGB X Nachzahlungen für Zeiten des Leistungsbezugs beanspruchen? (bejahend)
Eine fortbestehende Hilfebedürftigkeit als zusätzliche Anspruchsvoraussetzung lässt sich den anwendbaren Verfahrensbestimmungen nicht entnehmen.
Leitsatz (Redakteur)
Die Überprüfung eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes gem § 44 Abs 1 S 1 SGB X (hier im Hinblick auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung gem § 22 SGB II) erfolgt unabhängig davon, ob sich der Antragsteller noch im Leistungsbezug nach dem SGB II befindet.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14560
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
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