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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Frage zum Darlehnen Führerschein

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führerschein - Frage zum Darlehnen Führerschein Empty Frage zum Darlehnen Führerschein

Beitrag von MarcusNRW Do 6 Apr 2017 - 10:53

Hallo,

Ich habe ja schon hier gelesen, das das Jobcenter einen FS als Darlehnen übernehmen könnte, wenn eine Arbeit in Aussicht ist.

Das Problem ist, das hier bei uns fast nur Personalfirmen Angebote haben, was auch das Amt weiss (Schickt selber Angebote zu Leihfirmen).
Leider sind viele selten bis sehr schwer mit den Öffentlichen zu erreichen.
Könnte das Amt denn da das auch übernehmen, denn so wäre ich ja auch schneller wieder in einer Arbeit?

Danke erstmal für die Auskunft

MarcusNRW

Anzahl der Beiträge : 1
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