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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 10:21

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.03.2017 -L 15 SO 321/16 B ER - rechtskräftig          SGB XII


Leitsatz ( Juris )


Zum Begriff "erlaubter Aufenthalt" bei Anwendung der Vorschriften des Europäischen Fürsorgeabkommens über die Inländergleichstellung auf EU-Bürgerinnen nach Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 FreizügG/EU i.d.F. bis 28.01.2013 und Änderung der Vorschrift des § 23 Abs. 2 SGB XII (Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe für Ausländer und deren Familienangehörige) zum 29. Dezember 2016 durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (vom 22.12.2016, BGBl. I S. 3155).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191208&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
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