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Datenpanne beim Wuppertaler Sozialamt: Leistungsbescheid an den Vermieter verschickt
Das Wuppertaler Sozialamt hat den Leistungsbescheid eines Sozialhilfebeziehers freundlicherweise an den Vermieter geschickt. Diesem sind damit alle Sozialdaten offenbart worden, das fängt beim Leistungsbezug selber an, geht über das Geburtsdatum, die Kontonummer, etwaige Erkrankungen durch den Krankenkostzuschlag, Darlehen und Rückforderungen des Sozialamtes/Jobcenters, bis hin zu verhängten Sanktionen weiter.
Weil eine solche gravierende Sozialdatenoffenbarung gar nicht geht und solche Fehler grundsätzlich und sofort abgestellt werden müssen, haben wir dazu eine Eingabe beim Landesdatenschutzbeauftragten gemacht.
Die Eingabe und Antwort gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/…/Aktuell…/CCF26032017kor.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2166/
Willi S
Weil eine solche gravierende Sozialdatenoffenbarung gar nicht geht und solche Fehler grundsätzlich und sofort abgestellt werden müssen, haben wir dazu eine Eingabe beim Landesdatenschutzbeauftragten gemacht.
Die Eingabe und Antwort gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/…/Aktuell…/CCF26032017kor.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2166/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
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Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Beim Ex gemeldet..und wie gehts jetzt weiter?!
» Sozialämter dürfen für Leistungen, die sie Sozialhilfeempfängern als Darlehen gewähren, keine Zinsen kassieren.
» Nach 6 wöchiger KS beim EX melden....
» BSG: Angespartes Schmerzensgeld zählt nicht beim Arbeitslosengeld II B 14/7b AS 6/07 R)
» Wichtiger Grund Termine nicht wahr zu nehmen beim JC
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