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LSG NRW: Befolgen einer Auslassdiat rechtfertigt keinen Mehrbedarf -
Kauf von Bioprodukten rechtfertigt ohne medizinische Begründung nicht die Bewilligung von Mehrbedarf nach § 21 SGB II, ein Beitrag zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2016 (L 7 AS 578/15) von Rechtsanwalt Fredi Skwar,Hamburg
weiter: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/kauf-von-bioprodukten-rechtfertigt-ohne-medizinische-begruendung-nicht-die-bewilligung-von-mehrbedarf-nach-s-21-sgb-ii
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
weiter: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/kauf-von-bioprodukten-rechtfertigt-ohne-medizinische-begruendung-nicht-die-bewilligung-von-mehrbedarf-nach-s-21-sgb-ii
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Willi S
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