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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 28 März 2017 - 8:40

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 11.11.2016 - L 3 AL 29/14 - rechtskräftig


Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses nach § 57 SGB III, hier ablehnend.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190357&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
S. a. dazu LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

Redaktioneller Leitsatz ( Jurion )


1. Die "Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit" setzt nicht eine Unternehmensneubegründung voraus, ein Betriebsübergang ist ausreichend.

2. Aus § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I und § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG ergeben sich zwei Schranken der Ermessensausübung: Das Ermessen ist entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens sind einzuhalten.

3. Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen zum Teil nicht einheitlich sind.

4. Wenn der eine Sozialleistung regelnde Verwaltungsakt wegen Ermessens nicht oder Ermessensfehlgebrauchs rechtswidrig ist, darf das Gericht nur den Verwaltungsakt aufheben und den Träger zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilen, nicht aber eigene Ermessenserwägungen anstellen und sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Leistungsträgers setzen.
Quelle: https://www.jurion.de/urteile/lsg-schleswig-holstein/2016-11-11/l-3-al-29_14/
Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
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