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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Beschwerde ist - ebenso wie bereits der erstinstanzliche Antrag - unzulässig, da die Wohnanschrift des Antragstellers von diesem nicht angegeben worden und unbekannt ist.

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antrag - Die Beschwerde ist - ebenso wie bereits der erstinstanzliche Antrag - unzulässig, da die Wohnanschrift des Antragstellers von diesem nicht angegeben worden und unbekannt ist.  Empty Die Beschwerde ist - ebenso wie bereits der erstinstanzliche Antrag - unzulässig, da die Wohnanschrift des Antragstellers von diesem nicht angegeben worden und unbekannt ist.

Beitrag von Willi Schartema Mo 20 März 2017 - 17:25

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.01.2017 - L 7 AS 1834/16 B ER - rechtskräftig



Hinweis Gericht


Als allgemeine Prozessvoraussetzung erfordert ein zulässiges Rechtsschutzbegehren im Regelfall, dass dem angerufenen Gericht die Wohnanschrift des Rechtsuchenden genannt wird. Die Angabe einer aktuellen Adresse zur Anschrift des Rechtsschutzsuchenden ist in jeder Lage des Verfahrens erforderlich. Die Angabe eines Postfachs ist der Benennung einer Wohnanschrift nicht gleichwertig.

Dies gilt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes jedenfalls, wenn die Angabe der Wohnanschrift ohne Weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse an einer Geheimhaltung einer Offenbarung der Wohnanschrift entgegensteht
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191160&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
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