Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II.
Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 06.07.2015 - S 49 AS 4183/13
Für eine hälftige Aufteilung des Betriebskostenguthabens und entsprechende hälftige Anrechnung in zwei Monaten fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Betriebskostenguthaben in Höhe von insgesamt 424,40 Euro ist nicht in zwei gleichen Teilbeträgen auf die Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung für November und Dezember 2011 anzurechnen, sondern in der Weise, dass für November 2011 keine Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erbringen gewesen wären und für Dezember 2011 der Restbetrag der Gutschrift in Höhe von 11,80 Euro anzurechnen war. In dieser Weise ist die Anrechnungsregelung in § 22 Abs. 3 SGB II anzuwenden (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2014 – S 22 AS 2940/12).
2. Im Falle eines Betriebskostenguthabens, welches dem Leistungsempfänger nicht durch den Vermieter zurückgezahlt wird, sondern als Gutschrift berücksichtigt wird, erfolgt der tatsächliche Zufluss nicht mit der Bekanntgabe des Guthabens in der Betriebskostenabrechnung, sondern mit der erstmaligen Verrechnungsmöglichkeit. Denn erst die Verrechnungsmöglichkeit mindert die tatsächlichen Mietaufwendungen des Leistungsempfängers und stellt dann einen wertmäßigen Zuwachs dar (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 – B 4 AS 139/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 – L 4 AS 12/14).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191017&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2158/
Willi S
Für eine hälftige Aufteilung des Betriebskostenguthabens und entsprechende hälftige Anrechnung in zwei Monaten fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Das Betriebskostenguthaben in Höhe von insgesamt 424,40 Euro ist nicht in zwei gleichen Teilbeträgen auf die Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung für November und Dezember 2011 anzurechnen, sondern in der Weise, dass für November 2011 keine Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erbringen gewesen wären und für Dezember 2011 der Restbetrag der Gutschrift in Höhe von 11,80 Euro anzurechnen war. In dieser Weise ist die Anrechnungsregelung in § 22 Abs. 3 SGB II anzuwenden (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2014 – S 22 AS 2940/12).
2. Im Falle eines Betriebskostenguthabens, welches dem Leistungsempfänger nicht durch den Vermieter zurückgezahlt wird, sondern als Gutschrift berücksichtigt wird, erfolgt der tatsächliche Zufluss nicht mit der Bekanntgabe des Guthabens in der Betriebskostenabrechnung, sondern mit der erstmaligen Verrechnungsmöglichkeit. Denn erst die Verrechnungsmöglichkeit mindert die tatsächlichen Mietaufwendungen des Leistungsempfängers und stellt dann einen wertmäßigen Zuwachs dar (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 – B 4 AS 139/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 – L 4 AS 12/14).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191017&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2158/
Willi S
Ähnliche Themen
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
» Zur Anrechnung von Trinkgeld beim Aufstocker nach dem SGB II - Friseurin - rechtswidrige Anrechnung - § 11a Abs. 5 SGB II - Berücksichtigung von Trinkgeld grob unbillig - offen gelassen, ob Schätzung zu lässig
» Zur Anrechnung von der Ehrenamtspauschale und Übungsleitereinkünften
» Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben nach § 22 Abs 3 SGB II
» Zum Zeitpunkt der Anrechnung von Einkommen.
» Zur Anrechnung von Trinkgeld beim Aufstocker nach dem SGB II - Friseurin - rechtswidrige Anrechnung - § 11a Abs. 5 SGB II - Berücksichtigung von Trinkgeld grob unbillig - offen gelassen, ob Schätzung zu lässig
» Zur Anrechnung von der Ehrenamtspauschale und Übungsleitereinkünften
» Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben nach § 22 Abs 3 SGB II
» Zum Zeitpunkt der Anrechnung von Einkommen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema