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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berücksichtigung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung als Einkommen oder Vermögen? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Berücksichtigung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung als Einkommen oder Vermögen?

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Berücksichtigung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung als Einkommen oder Vermögen? Empty Berücksichtigung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung als Einkommen oder Vermögen?

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 März 2017 - 14:03

Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 10.08.2016 - B 14 AS 51/15 R dejure.org/2016,23583
Autor: Dr. Michael E. Reichel, RiLSG
Leitsatz
Die Überschussbeteiligung einer bei der ersten Alg II-Antragstellung vorhandenen Kapitallebensversicherung ist grundsicherungsrechtlich Vermögen, nicht Einkommen, auch wenn sie während des Leistungsbezugs ausgezahlt wird.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1bvu/page/homerl.psml;jsessionid=32DCBC4C743FA3ED545E74A9D10FF205.jp24?nid=jpr-NLSR000001317&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
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