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Neue Weisungen der BA zum SGB II und zwar zu § 12a und § 24 SGB II
Die BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben und zwar zu § 12a und § 24 SGB II. Diese sind hier zu finden:
Fassung vom 08.02.2017
•
Rz.12a.2
: Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorrangigen Leistung ist nicht in
die Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen (Änderung des § 15 Absatz 2 Nr.3).
•
Rz.12a.22
: Änderung der Rechtsauffassung: Das Arbeitslosengeld II ist nachrangig.
Eine Verweisung auf den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ist nicht
zulässig, soweit dadurch in der Folge ein Zuschuss nach § 26 erforderlich wird.
•
Rz.
12a.41
: NEU: Aufnahme der Änderung der Unbilligkeitsverordnung ab dem 01.01.2017.
Eine Inanspruchnahme einer geminderten Altersrente ist unbillig, wenn die
leistungsberechtigte Person durch die Rente mit Abschlägen hilfebedürftig im Sinne der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden würde.
•
Reduzierung der Weisungstiefe.
•
Neue Nummerierung der Randzeichen
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2147/
Willi S
Fassung vom 08.02.2017
•
Rz.12a.2
: Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorrangigen Leistung ist nicht in
die Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen (Änderung des § 15 Absatz 2 Nr.3).
•
Rz.12a.22
: Änderung der Rechtsauffassung: Das Arbeitslosengeld II ist nachrangig.
Eine Verweisung auf den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ist nicht
zulässig, soweit dadurch in der Folge ein Zuschuss nach § 26 erforderlich wird.
•
Rz.
12a.41
: NEU: Aufnahme der Änderung der Unbilligkeitsverordnung ab dem 01.01.2017.
Eine Inanspruchnahme einer geminderten Altersrente ist unbillig, wenn die
leistungsberechtigte Person durch die Rente mit Abschlägen hilfebedürftig im Sinne der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden würde.
•
Reduzierung der Weisungstiefe.
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Neue Nummerierung der Randzeichen
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2147/
Willi S
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