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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jul 2012 - 3:47



Gerne biete ich auch meinen Beistand und Sachkundige Unterstützung an.

In meiner näheren Umgebung!!

Deshalb beschäftige ich mich auch sehr Intensiv mit dem SGB II und SGB XII und dem Grundgesetz im besonderen denn daraus ergibt sich ein ganz anderer Konsens der Rechtslage.

§ 1 SGB II
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.

§ 17 SGB I
§ 17 SGB I bestimmt, dass das Jobcenter verpflichtet ist darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

§ 40 SGB II i.v.m. § 328 SGB III
gemäß § 40 Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III auf Antrag des Betroffenen über die Leistung vorläufig entscheiden. Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden.

§ 41 SGB II
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.

§ 41 SGB I i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist dieser Anspruch am ersten Tag des Monats fällig.

§ 42 SGB II iv.m. § 38 SGB I i.v.m. § 9 SGB X formloser Antrag.
42 S. 2 SGB II sieht ausdrücklich auch eine Barauszahlung vor.
Anspruch besteht dabei gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II auf die volle Leistung, nicht nur auf einen Teilbetrag oder einen Vorschuss.

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Beistand - Biete suche Beistand Empty Re: Biete suche Beistand

Beitrag von BOsman Mi 15 Apr 2015 - 9:30

Hallo zusammen, ich suche jemanden, der mich zum Jobcenter begleitet und mich in anderen Dingen, wie Widerspruch und Beschwerden schreiben. Ich wohne im Raum Freiburg i. Br..

BOsman

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