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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Meldeaufforderung zum Besuch einer "Berufsmesse"

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Beitrag von Willi Schartema Di 21 Feb 2017 - 12:30

Anmerkung zu: LSG München 16. Senat, Urteil vom 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
Autor: Dr. Thomas Harks, RiLSG


Leitsätze

1. Die Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung ist als Vorgabe für die Feststellung eines Meldeversäumnisses inzident zu überprüfen.

2. Die Aufforderung zur Meldung bei einer von der Agentur für Arbeit außerhalb ihrer Diensträume durchgeführten Berufsmesse ist rechtmäßig, wenn am Meldeort eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Beklagten im Interesse einen der im Gesetz geregelten Meldezwecke erfolgt.
Quelle:    https://www.juris.de/jportal/portal/t/qhv/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000000717&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
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