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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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"Der vielfach aussichtslose Kampf um die Erledigungsgebühr" von RA Dr. Hans-Jochem Mayer zu LSG Bayern, 13.01.2017 - L  7 AS 830/16 NZB  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Sa 18 Feb 2017 - 13:54

Der vielfach aussichtslose Kampf um die Erledigungsgebühr
von RA Dr. Hans-Jochem Mayer
Der Beschluss des LSG Bayern vom 13.01.2017- [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 7 AS 830%2F16 nzb&suche=L 7 AS 830%2F16 NZB]L 7 AS 830/16 NZB[/url] - ist ein weiterer Beleg dafür, wie schwer es in der Praxis ist, die Erledigungsgebühr als Anwalt zu verdienen. Der Vorschlag des Anwalts im Widerspruchsverfahren, anstelle nicht mehr vorhandener Fahrkarten könne eine eidesstattliche Versicherung seines Mandanten vorgelegt werden, führte letztlich zur Abhilfentscheidung. Obwohl eigentlich in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass eine Erledigungsgebühr dann einfällt, wenn der Anwalt zum Zwecke des Beweises entscheidungserheblicher Tatsachen unaufgefordert neue Beweismittel vorlegt, spielte es für das Gericht eine Rolle, dass der Mandant selbst schuld daran war, dass er die Fahrkarten nicht hatte. Auch diese Entscheidung zeigt meines Erachtens, dass es keinen sachlich gebotenen Grund gibt, die Erledigungsgebühr anders als die Einigungsgebühr nicht lediglich als Erfolgsgebühr, sondern als Gebühr mit Doppelnatur, nämlich einerseits Tätigkeits- und andererseits Erledigungsgebühr zu begreifen.
http://community.beck.de/2017/02/04/der-vielfach-aussichtslose-kampf-um-die-erledigungsgebuehr


http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
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