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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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  Zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „aG“(außergewöhnliche Gehbehinderung) im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei einem behinderten Menschen, dessen Zustand  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
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Zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „aG“(außergewöhnliche Gehbehinderung) im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei einem behinderten Menschen, dessen Zustand

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Beitrag von Willi Schartema Sa 18 Feb 2017 - 14:36

nicht den gesetzlichen Regelbeispielen entspricht (kein Querschnittslähmung, keine Amputationen der unteren Gliedmaße), der aber aufgrund der Schwere seiner Beeinträchtigungen mit diesem Personenkreis gleichzustellen ist, weil sich seine verschiedenen Gesundheitsstörungen in ihrer Kombination derart ungünstig auf sein Gehvermögen auswirken, so dass ihm die Fortbewegung nur unter vergleichbaren körperlichen Anstrengungen wie Angehörigen des in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG näher bezeichneten Personenkreises möglich ist.
 
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 6. Januar 2017 (Az.: S 14 SB 1421/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel


Quelle:    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/schwerbehinderte/aussergewoehnliche-gehbehinderung-bei-schlechtem-gesamtzustand-anerkannt/?type=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
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