Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG.

Nach unten

nicht - Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG. Empty Konzept des Landkreises Esslingen in 2014 veraltet, es entspricht nicht den Vorgaben des BSG.

Beitrag von Willi Schartema Do 9 Feb 2017 - 16:11

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2016 (Az.: S 19 AS 4214/15):


Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Für einen Ein-Personen-Haushalt ist eine Wohnfläche von 45 qm angemessen. Dies entspricht den Festsetzungen des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung.

2. Den vom Bundessozialgericht an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung von Angemessenheitsgrenzwerten vertretenen Mindestanforderungen entspricht es nicht, wenn der SGB II-Träger in einer nicht nachvollziehbaren Art und Weise offenlegt, nach welchen Gesichtspunkten er die Erhebung unterkunftsbezogener Daten durchgeführt hat.

3. Dies gilt gerade dann, wenn die Definition des zu berücksichtigenden unteren Marktsegments als einfacher Wohnstandard nicht schlüssig geführt wird, z. B. auch in Wohnheimen gelegene Wohnungen und möblierter Wohnraum unberücksichtigt bleiben.

4. Erhebliche Zweifel an der Repräsentativität und Validität der amtlicherseits erhobenen Daten sind angebracht, wenn vom Jobcenter für den relevanten Vergleichsraum lediglich 17 Wohnungsannoncen für Ein-Personen-Haushalte mit einfachem Standard erfasst werden.

5. Bereits die geringe Anzahl der Daten spricht gegen ihre Repräsentativität, gerade wenn nur 60 v. H. des verfügbaren Wohnraums erfasst wurden.

6. Wenn keine kriterienbasierte Auswahl der unterkunftsbezogenen Daten erfolgte, können diese auch nicht als Stichproben, die den Schluss auf den gesamten Wohnungsbestand gestatten, aufgefasst werden.

7. Die Berechnungsmethode ist weder transparent noch nachvollziehbar, wenn vom Jobcenter die Mietobergrenze in der Weise gewählt wurde, dass damit mindestens derart viele Wohnungen unterhalb der Mietobergrenze zur Verfügung stünden wie Bedarfsgemeinschaften aus dem Fallbestand des SGB II und SGB XII oberhalb der Mietobergrenze lägen, d. h. neuen Wohnraum suchten: Eine Einschätzung, die ohne nähere Begründung vertreten wird.

8. Aufgrund ständig ansteigender Mieten im Vergleichsraum können bereits eineinhalb Jahre Daten zu den Kosten der Unterkunft nicht die aktuelle Mietpreissituation widerspiegeln. Dies bedingt ein Verwertungshindernis.
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das von dem Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, Endbericht vom März 2014 entspricht nicht den durch das Bundessozialgericht aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer
» Das Gutachten der Firma „Analyse und Konzepte" entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an das so genannte „schlüssige Konzept" - Vergleichsraum
» Das Gutachten der Firma „Analyse und Konzepte" entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an das so genannte „schlüssige Konzept" - Vergleichsraum
» Leistungsbezieherin hat Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft, denn das Konzept des Grundsicherungsträgers der Stadt Offenbach entspricht nicht den Vorgaben des BSG
» Weiteres Gericht rebelliert:Die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" genügt nicht den Vorgaben des BVerfG vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 - Bundesweit ist es erst einem Jobcenter gelungen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das vor dem BSG

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten