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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Anrechnung von Pflegegeld als Einkommen - Pflegegeldeinnahmen sind nur privilegiert bei der Pflege von Angehörigen

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Beitrag von Willi Schartema Di 31 Jan 2017 - 8:20

Landessozialgericht Hamburg, Urteil v. 08.09.2016 - L 4 AS 564/15

Leitsatz ( Redakteur )

1. Zur Anrechenbarkeit weitergeleiteten Pflegegeldes auf die der Pflegeperson zustehenden laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
2. Anrechnung des Pflegegeldes bei der Pflege von nicht Familienangehörigen ( §§ 3 Nr. 36 i.V.m. 33 Abs. 2 Satz 1 EStG ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190086&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Hamburg, Urteil v. 08.09.2016 - L 4 AS 567/15 u. - L 4 AS 569/15 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
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