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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Teilhabe am Arbeitsleben - Förderung der Berufsausbildung - Internatsunterbringung mit Schließzeiten - Anspruch auf Übernahme der Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Schließzeiten – Teilnahmekosten
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.11.2016 - L 7 AL 34/15
Leitsatz ( Juris )
Teilnahmekosten für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit Internatsunterbringung nach §§ 127, 128 SGB III umfassen nicht auch die Kosten der Wohnung am bisherigen Wohnort, weil es sich um keinen maßnahme- bzw. behinderungsbedingten Zusatzbedarf handelt (a.A. LSG Hamburg 29.05.2016 - L 2 AL 41/15 -).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=936109DD4E1F0F99B6F1029954F1D65F.jp20?doc.id=JURE170021526&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Teilnahmekosten für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit Internatsunterbringung nach §§ 127, 128 SGB III umfassen nicht auch die Kosten der Wohnung am bisherigen Wohnort, weil es sich um keinen maßnahme- bzw. behinderungsbedingten Zusatzbedarf handelt (a.A. LSG Hamburg 29.05.2016 - L 2 AL 41/15 -).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=936109DD4E1F0F99B6F1029954F1D65F.jp20?doc.id=JURE170021526&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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Alter : 68
Ort : Duisburg

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» Eine Bildungsmaßnahme nach § 77 SGB III führt nicht zu einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II. Denn Die Förderung einer Bildungsmaßnahme nach § 77 SGB III führt nicht zu einem Leistungsausschluss § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II. B 4 AS 97/09 R
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» Eine Bildungsmaßnahme nach § 77 SGB III führt nicht zu einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II. Denn Die Förderung einer Bildungsmaßnahme nach § 77 SGB III führt nicht zu einem Leistungsausschluss § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II. B 4 AS 97/09 R
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