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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Entscheidung über die (Nicht-) Erteilung der Zustimmung nach § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II ist inzident, im Rahmen des gegen die Aufhebungs- bzw. Bewilligungsentscheidung geführten Hauptsacheverfahrens zu prüfen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16. Dezember 2016 (Az.: S 19 AS 3947/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die Regelungen zur Ortsabwesenheit bezwecken weder eine Sanktion für ein nicht konformes Verhalten noch eine Belohnung für ein konformes Verhalten.
3. Eine Ortsabwesenheit darf aber die berufliche Eingliederung von Leistungsempfänger/innen nicht beeinträchtigen.
4. Dies ist nicht der Fall, wenn bei der Beantragung der Zustimmung nach § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II lediglich einzelne Bewerbungen des Antragstellers noch liefen, der SGB II-Träger der hilfebedürftigen Person nur zwei Vermittlungsvorschläge unterbreitete, und der Leistungsbezieher der Arbeitsvermittlung erst wieder nach Krankheit uneingeschränkt zur Verfügung stand.
5. Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass die Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz trotz länger andauernder Arbeitslosigkeit in den ersten Monaten nach einer Erkrankung erneut steigen. Erfahrungsgemäß sind die Chancen auf eine Eingliederung in Arbeit in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit am größten.
6. Auch für arbeitslose Personen ist Urlaub notwendig.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die Regelungen zur Ortsabwesenheit bezwecken weder eine Sanktion für ein nicht konformes Verhalten noch eine Belohnung für ein konformes Verhalten.
3. Eine Ortsabwesenheit darf aber die berufliche Eingliederung von Leistungsempfänger/innen nicht beeinträchtigen.
4. Dies ist nicht der Fall, wenn bei der Beantragung der Zustimmung nach § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II lediglich einzelne Bewerbungen des Antragstellers noch liefen, der SGB II-Träger der hilfebedürftigen Person nur zwei Vermittlungsvorschläge unterbreitete, und der Leistungsbezieher der Arbeitsvermittlung erst wieder nach Krankheit uneingeschränkt zur Verfügung stand.
5. Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass die Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz trotz länger andauernder Arbeitslosigkeit in den ersten Monaten nach einer Erkrankung erneut steigen. Erfahrungsgemäß sind die Chancen auf eine Eingliederung in Arbeit in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit am größten.
6. Auch für arbeitslose Personen ist Urlaub notwendig.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
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