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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Das in § 44 SGB X geregelte Zugunstenverfahren dient grds. der Herstellung materieller Gerechtigkeit.
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.12.2016, L 8 AL 4082/15
Leitsatz ( Juris )
2. Die gesetzliche Wertung des § 42 Satz 2 SGB X gibt jedoch dem Verfahrensfehler einer fehlenden Anhörung bei Erlass des im Zugunstenverfahren zu prüfenden belastenden Verwaltungsakts auch dann Bedeutung und Gewicht, wenn selbst bei stattgefundener Anhörung eine andere Verwaltungsentscheidung nicht hätte getroffen werden dürfen. Der Bescheid ist insoweit formell rechtswidrig, was aber auch die rechtliche Wertung bedingt, dass die Entscheidung zu Unrecht getroffen worden war und nach § 44 SGB X aufzuheben ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189792&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Die gesetzliche Wertung des § 42 Satz 2 SGB X gibt jedoch dem Verfahrensfehler einer fehlenden Anhörung bei Erlass des im Zugunstenverfahren zu prüfenden belastenden Verwaltungsakts auch dann Bedeutung und Gewicht, wenn selbst bei stattgefundener Anhörung eine andere Verwaltungsentscheidung nicht hätte getroffen werden dürfen. Der Bescheid ist insoweit formell rechtswidrig, was aber auch die rechtliche Wertung bedingt, dass die Entscheidung zu Unrecht getroffen worden war und nach § 44 SGB X aufzuheben ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189792&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
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