Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Erfolg eines Widerspruchs - Kosten des Widerspruchsverfahrens - Begründungsmangel
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Erfolg eines Widerspruchs - Kosten des Widerspruchsverfahrens - Begründungsmangel
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016 - L 18 AS 284/15
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Senat teilt die in der Literatur zum Teil vertretene Auffassung (vgl Roos, in von Wulffen, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 63 Rn. 24), § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X sei auf die Fälle des § 42 SGB X entsprechend anzuwenden, nicht. Es fehlt nach dem oben Ausgeführten bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.
2. Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten iS allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart aaO, ThürLSG, Beschluss vom 25. August 2011 – L 4 AS 1223/11 NZB ; LSG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2012 – L 7 AS 52/11 B ).
Quelle: [url=https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0= %A7 42 SGB x&s1=&s2=&words=&sensitive]https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0=%20%A7%2042%20SGB%20X&s1=&s2=&words=&sensitive[/url]=
Rechtstipp: a. A. Sozialgericht Chemnitz, Urteil v. 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16 - § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist entgegen seinem Wortlaut auch auf die Fälle des§ 42 SGB X entsprechend anzuwenden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Senat teilt die in der Literatur zum Teil vertretene Auffassung (vgl Roos, in von Wulffen, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 63 Rn. 24), § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X sei auf die Fälle des § 42 SGB X entsprechend anzuwenden, nicht. Es fehlt nach dem oben Ausgeführten bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.
2. Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten iS allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart aaO, ThürLSG, Beschluss vom 25. August 2011 – L 4 AS 1223/11 NZB ; LSG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2012 – L 7 AS 52/11 B ).
Quelle: [url=https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0= %A7 42 SGB x&s1=&s2=&words=&sensitive]https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0=%20%A7%2042%20SGB%20X&s1=&s2=&words=&sensitive[/url]=
Rechtstipp: a. A. Sozialgericht Chemnitz, Urteil v. 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16 - § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist entgegen seinem Wortlaut auch auf die Fälle des§ 42 SGB X entsprechend anzuwenden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
Willi S
Ähnliche Themen
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Klage gegen die wegen eines Meldeversäumnisses verhängte Sanktion hat Aussicht auf Erfolg- Bewilligung von PKH
» Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen eine vorläufige Leistungsbewilligung binnen drei Monaten - Fehlen eines zureichenden Grundes - abschließende Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung nicht
» Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ist nach § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG grundsätzlich ganz anzuordnen, wenn sich einzelne Regelungen eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als rechtswidrig erwiesen L 15 AS 77/12 B ER
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Klage gegen die wegen eines Meldeversäumnisses verhängte Sanktion hat Aussicht auf Erfolg- Bewilligung von PKH
» Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen eine vorläufige Leistungsbewilligung binnen drei Monaten - Fehlen eines zureichenden Grundes - abschließende Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung nicht
» Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ist nach § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG grundsätzlich ganz anzuordnen, wenn sich einzelne Regelungen eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als rechtswidrig erwiesen L 15 AS 77/12 B ER
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema