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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erfolg eines Widerspruchs - Kosten des Widerspruchsverfahrens - Begründungsmangel

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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jan 2017 - 17:19

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.10.2016 - L 18 AS 284/15


Leitsatz ( Redakteur )

1. Der Senat teilt die in der Literatur zum Teil vertretene Auffassung (vgl Roos, in von Wulffen, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 63 Rn. 24), § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X sei auf die Fälle des § 42 SGB X entsprechend anzuwenden, nicht. Es fehlt nach dem oben Ausgeführten bereits an einer planwidrigen Regelungslücke.

2. Eine Ausdehnung des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf solche Fallkonstellationen stellte eine systemwidrige Einführung von Veranlassungsgesichtspunkten iS allgemeiner Billigkeitserwägungen in die Kostenentscheidung dar und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen (gegen eine Ausdehnung auf § 42 SGB X auch LSG Stuttgart aaO, ThürLSG, Beschluss vom 25. August 2011 – L 4 AS 1223/11 NZB ; LSG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2012 – L 7 AS 52/11 B ).
Quelle: [url=https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0= %A7 42 SGB x&s1=&s2=&words=&sensitive]https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189599&s0=%20%A7%2042%20SGB%20X&s1=&s2=&words=&sensitive[/url]=
Rechtstipp: a. A. Sozialgericht Chemnitz, Urteil v. 11.11.2016 - S 33 AS 1347/16 - § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist entgegen seinem Wortlaut auch auf die Fälle des§ 42 SGB X entsprechend anzuwenden.
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
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