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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das Sanktionsregime vor dem BVerfG und sachverständige Dritte vor dem BVerfG

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Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jan 2017 - 7:55

Ich habe im letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vorlagebeschluss des SG Gotha zu Sanktionen annimmt und unter anderem den Verein Tacheles als sachkundigen Dritten bestellt hat.  Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.
Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der  kapitalistischen Verwertung  von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.
Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von „Erkenntnissen“ des BVerfG beteiligen.

Aufruf zur Unterstützung
In dem Zusammenhang eine Bitte an die Newsletterleserinnen und -leser, das BVerfG fragt nach der Verwaltungspraxis bei Sanktionen und den Folgen. Dazu möchte ich dem BVerfG konkrete „Fälle“ vorlegen. Diese sind in ausreichendem Maße fast nur über Anwälte dokumentierbar, daher richtet sich der Aufruf vorrangig an Anwälte.
Ich suche Fälle,
 

  • in denen  trotz mehr als 30 % Sanktionen keine Lebensmittelgutscheine, auch mit Antrag gewährt wurden,
  • in denen die Miete nicht übernommen wurde,  es einen Antrag auf Übernahme der Miete im Rahmen der Wohnraumsicherung gab und das Verwaltungshandeln dann zu Wohnungslosigkeit geführt hat
  • oder Gerichte Eilklagen auf Mietübernahme wegen Sanktionen wegen fehlendem Anordnungsgrund abgelehnt haben und später der Vermieter deswegen ordentlich gekündigt hat,
  • in denen eine „Unterwerfungserklärung“ / Bereiterklärung im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II abgegeben wurde und diese von den JC’s ignoriert wurden
  • in denen kein JC Hinweis auf Lebensmittelgutscheine erfolgte und dann ua. Krankenkassenschulden und Krankenbehandlungskosten in erheblicher Höhe angefallen sind

Solche Fälle machen nur Sinn wenn die davon Betroffenen den Anwälten die Vollmacht gibt, diese an uns weiter zu geben und uns, diese dem BVerfG vorzulegen und anonymisiert öffentlich verwerten  zu dürfen.
 Daher die Bitte an alle Leser*innen, geht in euch, guckt ob ihr/Sie solche oder vergleichbare Fälle habt und schlagt mir die dann vor.
Ich danke im Vorhinein für die Mühen und bitte um rege Unterstützung! 
   Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2126/
Willi S
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