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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht

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Beitrag von Willi Schartema Di 27 Dez 2016 - 9:29

Eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
November 2016: NEUERSCHEINUNG
Aus den Praxisfeldern der Migranten- und Behindertenarbeit kommen immer wieder Hinweise, dass behinderte Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialrechtlichen Ausschlüssen unterliegen können. Die Broschüre enthält eine Bestandsaufnahme, in der systematisch die sozialrechtlichen Ausschlüsse im Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht und Behinderung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen identifiziert werden. Dafür wurden unterschiedliche Ansprüche auf Sozial-und Sozialversicherungsleistungen für verschiedene Migrantengruppen untersucht und zusammengestellt.
Autorin: Dr. Barbara Weiser
Herausgeber/in: passage gGmbH, Migration und Internationale Zusammenarbeit, Maren Gag & Universität Hamburg, Fakultät für Erziehungswissenschaft, Prof. Dr. Joachim Schroeder
Quelle: http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Expertise_Sozialleistungen_2016_web.pdf
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
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