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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Auszahlung dänischen Feriengeldes nach Beendigung der Beschäftigung

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Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Auszahlung dänischen Feriengeldes nach Beendigung der Beschäftigung  Empty Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Auszahlung dänischen Feriengeldes nach Beendigung der Beschäftigung

Beitrag von Willi Schartema Di 27 Dez 2016 - 9:00

Anmerkung zu: BSG 11. Senat, Urteil vom 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R - Autor: Dr. Steffen Luik, RiLSG

Leitsatz

Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark das auf einem dänischen Urlaubskonto angesparte Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ruht dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bezugs einer der Urlaubsabgeltung vergleichbaren Leistung für die Dauer des abgegoltenen Urlaubes.

Orientierungssatz zur Anmerkung

Die Anforderungen an die Revisionsbegründung gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG hat das BSG dahingehend präzisiert, dass der Vortrag die Prüfung und Durcharbeitung des Prozessstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen muss. Die Begründung darf deshalb nicht nur die eigene Meinung des Revisionsführers wiedergeben, sondern muss sich zumindest kurz mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19zi/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000012216&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
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