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Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Auszahlung dänischen Feriengeldes nach Beendigung der Beschäftigung
Anmerkung zu: BSG 11. Senat, Urteil vom 17.03.2016 - B 11 AL 4/15 R - Autor: Dr. Steffen Luik, RiLSG
Leitsatz
Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark das auf einem dänischen Urlaubskonto angesparte Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ruht dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bezugs einer der Urlaubsabgeltung vergleichbaren Leistung für die Dauer des abgegoltenen Urlaubes.
Orientierungssatz zur Anmerkung
Die Anforderungen an die Revisionsbegründung gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG hat das BSG dahingehend präzisiert, dass der Vortrag die Prüfung und Durcharbeitung des Prozessstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen muss. Die Begründung darf deshalb nicht nur die eigene Meinung des Revisionsführers wiedergeben, sondern muss sich zumindest kurz mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19zi/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000012216&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
Willi S
Leitsatz
Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark das auf einem dänischen Urlaubskonto angesparte Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ruht dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bezugs einer der Urlaubsabgeltung vergleichbaren Leistung für die Dauer des abgegoltenen Urlaubes.
Orientierungssatz zur Anmerkung
Die Anforderungen an die Revisionsbegründung gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG hat das BSG dahingehend präzisiert, dass der Vortrag die Prüfung und Durcharbeitung des Prozessstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen muss. Die Begründung darf deshalb nicht nur die eigene Meinung des Revisionsführers wiedergeben, sondern muss sich zumindest kurz mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19zi/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000012216&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
Willi S
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