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Keine Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16.12.2016 nicht zugestimmt.
Das vom Bundestag am 01.12.2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/kdy/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161202790&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
Willi S
Das vom Bundestag am 01.12.2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/kdy/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161202790&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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