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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz

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Keine Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz Empty Keine Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz

Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Dez 2016 - 9:27

Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16.12.2016 nicht zugestimmt.
Das vom Bundestag am 01.12.2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/kdy/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161202790&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
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